Beflaggungsplan 2023

Zu den folgenden Terminen und Anlässen werden in Rheinland-Pfalz die öffentlichen Gebäude (staatliche und kommunale Verwaltung, öffentliche Schulen, Gebäude von Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) nach der Landesverordnung über die Beflaggung der Dienstgebäude vom 10. Mai 1950 ohne besondere Anordnung beflaggt.

Regelmässige, jährliche Beflaggungstage
nach § 2 BeflaggV rp

Ohne besondere Anordnung ist an folgenden Tagen zu flaggen:

27.01.2023

Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus (halbmast)

11.03.2023

Nationaler Gedenktag für die Opfer terroristischer Gewalt (halbmast)

01.05.2023

Tag der Arbeit

09.05.2023

Europatag

18.05.2023

Tag des In-Kraft-Tretens der Landesverfassung

23.05.2023

Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes

17.06.2023

Jahrestag des Volksaufstands in der ehemaligen DDR im Jahre 1953

20.06.2023

Gedenktag für die Opfer von Flucht und Vertreibung

20.07.2023

Jahrestag des Aufstands gegen Unrecht und Tyrannei des Nationalsozialismus im Jahre 1944

03.10.2023

Tag der Deutschen Einheit

19.11.2023

Volkstrauertag (halbmast)

An den Tagen der Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie der Wahl des Europäischen Parlaments.

Die Beflaggung beginnt um 8.00 Uhr und endet mit Einbruch der Dunkelheit.

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